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   LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17   

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LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17 (https://dejure.org/2018,786)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2018 - 10 Sa 109/17 (https://dejure.org/2018,786)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 10 Sa 109/17 (https://dejure.org/2018,786)
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  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 17 KSchG, § ... 174 Satz 1 BGB, § 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 21 b BetrVG, § 102 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 23 KSchG, § 15 Abs. 4 KSchG, § 102 Abs. 2 BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 1, 2, 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 613a Abs. 6 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG, § 613a Abs. 1 BGB, § 162 BGB, § 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b KSchG, § 15 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 21b BetrVG, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 15 Abs. 4, 5 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 174 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Stilllegung des Betriebes

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KSchG § 1; BetrVG § 103; KSchG § 1 Abs. 2
    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Stilllegung des Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13

    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Mit Urteil vom 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - stellte das Bundesarbeitsgericht unter teilweiser Aufhebung der vorangegangenen Entscheidung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts E. vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 - letztinstanzlich die Unwirksamkeit der Kündigung vom 21.05.2012 wegen nicht ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige i.S.d. § 17 KSchG fest.

    Da allerdings § 1 KSchG insoweit einen gegenüber § 15 Abs. 4 und 5 KSchG weitergehenden Kündigungsschutz beinhaltet, als eine Kündigung auch dann sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb des Unternehmens bzw. einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweigs weiterbeschäftigt werden kann, ist die Norm zwecks Vermeidung eines Wertungswiderspruchs neben § 15 Abs. 4 KSchG ausnahmsweise anwendbar, soweit es - wie hier - um die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb geht (Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 -, Rn. 62, juris; BAG, Urteil vom 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 -, juris).

    Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts E. hatte dies in ihrem Urteil vom 18.09.2013 jedenfalls mit dem Hinweis auf seinerzeit gesondert bestehende Personalabteilungen und Betriebsrat verneint (LAG E., Urteil vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 -, Juris, Rn. 67).

    Wie schon die 4. Kammer in ihrem Urteil vom 18.09.2013 (Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 -, Rn. 95 ff., juris) festgestellt hat, hätte dies im Wortlaut der Zusage einer deutlicheren Erwähnung bedurft.

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Mit Urteil vom 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - stellte das Bundesarbeitsgericht unter teilweiser Aufhebung der vorangegangenen Entscheidung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts E. vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 - letztinstanzlich die Unwirksamkeit der Kündigung vom 21.05.2012 wegen nicht ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige i.S.d. § 17 KSchG fest.

    Zwar steht aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Februar 2015 rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ursprünglich wegen der Schließung des E. er Betriebes ausgesprochene Kündigung der Beklagten vom 21.05.2012 nicht aufgelöst ist (BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 -, juris).

    Ob weitere Unwirksamkeitsgründe vorliegen, hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offen gelassen (BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 -, juris, Rn. 12).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Als "frei sind dabei grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, juris, BAG, Urteil vom 01. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 24, juris, jeweils m.w.N.).

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht möglich war (BAG 01.03.2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 21, juris).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat schon wiederholt darauf erkannt, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber wirksam gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, nicht "automatisch" in den vom Arbeitgeber eventuell weitergeführten Bereich fallen, sondern die Zuordnung des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil entweder einer entsprechenden Willensübereinkunft der Arbeitsvertragsparteien oder mangels einer solchen doch zumindest einer einseitigen Festlegung des Arbeitgebers in Ausübung des im zustehenden Direktionsrechtes bedarf (BAG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 -, Rn. 35, 41, juris, m.w.N.).

    Wie sich dem vierten Orientierungssatz der zitierten Entscheidung entnehmen lässt, ist auch aus dem gesetzlichen Schutz des Arbeitnehmers vor betriebsbedingten Arbeitgeberkündigungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG (Möglichkeit der Weiterbeschäftigung u.a. auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens) nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten, einen Arbeitnehmer, der einem gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf einen Erwerber übergegangen Betrieb zugeordnet war, einem anderen Betrieb zuzuordnen, wenn er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprochen hat (BAG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 -, juris, 4. Orientierungssatz).

  • ArbG Oberhausen, 30.11.2016 - 3 Ca 995/16

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 30.11.2016 - 3 Ca 995/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    1.Das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen 30.11.2016, Az.: 3 Ca 995/16, wird abgeändert.

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Es kann dahinstehen, ob diese Auffassung zutrifft oder aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Beschränkung des durch § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bewirkten Ausschlusses aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzes angezeigt ist, weil es sich bei der Beklagten nicht um eine "Einheit" handelt, für deren Schutz die Kleinbetriebsklausel nach ihrem Sinn und Zweck allein bestimmt ist (vgl. zu diesem Thema: BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -, juris; BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 -, juris; BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 -, juris).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Es kann dahinstehen, ob diese Auffassung zutrifft oder aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Beschränkung des durch § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bewirkten Ausschlusses aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzes angezeigt ist, weil es sich bei der Beklagten nicht um eine "Einheit" handelt, für deren Schutz die Kleinbetriebsklausel nach ihrem Sinn und Zweck allein bestimmt ist (vgl. zu diesem Thema: BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -, juris; BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 -, juris; BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 -, juris).
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Als "frei sind dabei grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, juris, BAG, Urteil vom 01. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 24, juris, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Es kann dahinstehen, ob diese Auffassung zutrifft oder aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Beschränkung des durch § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bewirkten Ausschlusses aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzes angezeigt ist, weil es sich bei der Beklagten nicht um eine "Einheit" handelt, für deren Schutz die Kleinbetriebsklausel nach ihrem Sinn und Zweck allein bestimmt ist (vgl. zu diesem Thema: BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -, juris; BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 -, juris; BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 -, juris).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
    Entscheidend sei dann, wann der Arbeitgeber noch eine regelmäßige Betriebstätigkeit entwickelt und wie viele Arbeitnehmer er hierfür eingesetzt hat (BAG, Urteil vom 22. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 -, juris, Rn. 14; unter Hinweis auf die zur vergleichbaren Problematik des § 17 Abs. 1 KSchG ergangene Entscheidung vom 8. Juli 1989 - 2 AZR 624/88 - juris).
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06

    Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88

    Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15

    Stationierungsstreitkräfte; Dienststellenauflösung; Vorratskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Vollmachtsvorlage durch einen Hoteldirektor -

  • LAG Düsseldorf, 09.10.2019 - 4 Sa 134/19

    Sozialplan; Abfindung; Auslegung; Kündigung mehrere Jahre nach Beendigung einer

    Die vom Kläger hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage wurde rechtskräftig abgewiesen (LAG Düsseldorf 19.01.2018 - 10 Sa 109/17, juris).
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   LAG Düsseldorf, 04.08.2017 - 10 Sa 109/17   

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